Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO Ehrenkodex des SV "Westfalen 21" Liesborn e.V. Vereinssatzung des SV "Westfalen 21" Liesborn e.V. Aufnahmeantrag zum Ausdrucken SV "Westfalen 21" Liesborn e.V.AufnahmeantragIch möchte Mitglied im Sportverein "Westfalen 21" Liesborn werden: Nachname: Vorname: Geburtsdatum: Geschlecht: männlichweiblichdivers Straße und Hausnummer: PLZ: Ort: E-Mail-Adresse: Telefonnummer: Mobilfunk: Mitglieder-Jahresbeitrag(zahlbar per Bankeinzug halbjährlich) Volljährige(r) (ab 18 Jahre): € 72,00 -- Minderjährige(r) (<18 Jahre): € 48,00 -- Passive: € 24,00 Ich möchte mich folgender Abteilung/-en anschließen:BadmintonFußballFußball (alte Herren)GymnastikKinderturnenLeichtathletikTanzsportTischtennisMöchtest du dich gern zukünftig im Verein engagieren, dann kannst du uns hier informieren:JaNein Eintrittsdatum: Art der Mitgliedschaft: Aktive MitgliedschaftPassive MitgliedschaftBei Minderjährigen bitte unbedingt den gesetzlichen Vertreter mit angeben: Nachname: Vorname: Hiermit erkenne ich die Satzung des SV "Westfalen 21" Liesborn e.V. an. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Ein Austritt ist nur zum Jahresende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen möglich.Einwilligung in die Datenverarbeitung - einschließlich der Veröffentlichung von Personenbildern im Zusammenhang mit dem Eintritt in den VereinDie Informationspflichten auf dieses Aufnahmeantrags gemäß Artikel 13 bis 14 DSGVO habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen.Ich bin damit einverstanden, dass die vorgenannten Kontaktdaten zu Vereinszwecken durch den Verein genutzt und hierfür auch an andere Mitglieder des Vereins (z.B. zur Bildung von Fahrgemeinschaften) weitergegeben werden dürfen. Mir ist bekannt, dass die Einwilligung in die Datenverarbeitung freiwillig erfolgt und jederzeit durch mich ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.Einwilligung in die Veröffentlichung von PersonenbildnissenIch willige ein, dass Fotos und Videos von meiner Person bei sportlichen Veranstaltungen und zur Präsentation von Mannschaften angefertigt und in folgenden Medien veröffentlicht werden dürfenHomepage des VereinsSocial Media Seiten des Vereinsregionale Presseerzeugnisse (z.B. Die Glocke", "WDL")Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Fotos und Videos mit meiner Person bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform (Brief oder per Mail) gegenüber dem Verein erfolgen. Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Videoaufzeichnungen im Internet kann durch den SV Westfalen Liesborn e.V. nicht sichergestellt werden, da z.B. andere Internetseiten die Fotos und Videos kopiert oder verändert haben könnten. Der SV Westfalen Liesborn e.V. kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z. B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung. Ich wurde ferner darauf hingewiesen, dass trotz meines Widerrufs Fotos und Videos von meiner Person im Rahmen der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen des Vereins gefertigt und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden dürfen.Ich/Wir habe/haben die Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung der Personenbilder und Videoaufzeichnungen zur Kenntnis genommen und bin/sind mit der Veröffentlichung einverstanden.Ich habe den Ehrenkodex des SV Liesborn Westfalen 21 gelesen und akzeptiere diesen.SEPA Lastschriftmandat Zahlungsempfänger: SV "Westfalen 21" Liesborn Gläubiger-ID: DE08ZZZ00000005354 Mandatsreferenznummer: wird separat mitgeteilt Nachname: Vorname: Straße und Hausnummer: PLZ: Kreditinstitut: IBAN: BIC: Ich ermächtige hiermit den SV "Westfalen 21" Liesborn e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend ab dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.Zahlungsart: Wiederkehrende ZahlungDer Jahres-Mitgliedsbeitrag sowie ein etwaiger Zusatzbeitrag wird jeweils zur Hälfte am 15.03. sowie am 15.09. eines jeden Jahres meinem Konto belastet. Sollte dieser Tag auf ein Wochenende oder Feiertag fallen, so erfolgt die Belastung am darauf folgenden Werktag.Der Kontoinhaber verpflichtet sich, für das für die Beitragszahlung entsprechende Guthaben zum Zeitpunkt der Fälligkeit Sorge zu tragen. Etwaige Mehrkosten der Beitragserhebung, die durch den Kontoinhaber zu verantworten sind, gehen zu seinen Lasten.